Frankreich hat die „Benefit-in-Kind“-Regelung für Elektroautos um zwei Jahre verlängert – sie gilt nun bis Ende 2024. Darüber hinaus zahlen E-Auto-Fahrer für die Nutzung französischer Autobahnen weniger Mautgebühren.
Die im Januar 2020 in Kraft getretene Regelung in Frankreich sieht eine Ermäßigung von 50 Prozent für Elektroautos von Unternehmen vor – jedoch sind die jährlichen Einsparungen pro Mitarbeiter auf 1.800 Euro gedeckelt. Ursprünglich war diese 50-Prozent-Regelung bis zum 31. Dezember 2022 befristet, mit der nun beschlossenen Verlängerung läuft sie erst zum Jahresende 2024 aus.
Ebenfalls bis 2024 verlängert wurde die Ausnahmen, dass auf das Laden am Arbeitsplatz keine BIK-Steuer erhoben wird. Damit können die Arbeitnehmer in den Jahren 2023 und 2024 ohne Abgabe des geldwerten Vorteils beim Arbeitgeber laden.
Die französische Kaufprämie ist in ihrer derzeitigen Form bis Ende 2022 befristet. Ursprünglich sollten die Fördersätze für E-Autos und Plug-in-Hybride bereits zum Jahreswechsel 2021/2022 sinken, wurden aber in zwei Schritten bis Ende 2022 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist noch nicht bekannt, womit ab 2023 die Förderung um 1.000 Euro sinken dürfte. Da die PHEV ohnehin nur mit 1.000 Euro gefördert werden, dürfte diese Subvention de facto auslaufen. BEV und FCEV werden dann noch mit bis zu 5.000 Euro gefördert.
fleeteurope.com (BIK), auto-motor-und-sport.de (Maut)