12.08.2024 11:54 Uhr | Lesezeit: 2 min
FPV-Geschäftsführer Fabio Krause äußert sich zu den neuen Ford-Händler- und Serviceverträgen. © Foto: FPV
von Doris Plate
“Es war uns besonders wichtig, dass das Margenmodell für jeden Bereich und jeden Absatzkanal betriebswirtschaftlich sinnvoll und vor allem fair ist.” Mit diesen Worten bringt der Geschäftsführer des Ford-Partner Verbandes Fabio Krause das zentrale Anliegen der Vertragsverhandlungen bei Ford im Gespräch mit AUTOHAUS-Redakteurin Doris Plate auf den Punkt. Die neuen Händler- und Serviceverträge liegen den Partnern jetzt vor. Im April 2025 treten sie in Kraft.
So konnte zum Beispiel das Beiratsmandat in einem angepassten Format in die neuen Verträge überführt werden. “Dadurch wird sichergestellt, dass die Prozesse und Abläufe im zukünftigen Vertrag sowohl aus der Hersteller- als auch aus der Handelssicht betrachtet und gemeinschaftlich gestaltet werden.“ Der Ausgleichsanspruch nach Paragraph 89 b HGB wird weiterhin gewährt. Und die Vorführwagen bleiben laut Plan zukünftig im Eigentum von Ford. Auch im Service konnten akzeptable Kompromisse gefunden werden.
Was genau alles verhandelt wurde und was der Partnerverband noch für seine Mitglieder erreichen konnte, erfahren Sie in AUTOHAUS 16, das am 14. August erscheint. Nutzer des Wissensportal AUTOHAUS next können das Interview vorab HIER lesen!