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Mazda MX-30

Fehlende Angabe in der Typgenehmigung: Auslieferungs- und Zulassungsstopp für Mazda MX-30

Mazda in Deutschland hat für das Modell MX-30 einen Auslieferungs- und Erstzulassungsstopp verhängt. Der Grund: Bei dem E-Auto ist eine Angabe zur Typgenehmigung nicht korrekt.

fehlende angabe in der typgenehmigung: auslieferungs- und zulassungsstopp für mazda mx-30

Mazda MX-30 Ad’Vantage-Paket

Wie Mazda gegenüber auto-motor-und-sport.de bestätigte, ist “in der EG-Typgenehmigung (WVTA; Whole Vehicle Type Approval) des Mazda MX-30 2022 eine nicht korrekte Angabe der technischen Spezifikationen enthalten, die durch eine Korrektur der EG-Typgenehmigung berichtigt werden muss.”

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Angabe zur Ladeleistung fehlt

Konkret geht es um eine Angabe zum Schnellladen des Akkus nach einem Software-Update im Frühjahr 2022. Mit diesem Update wird die Ladeleistung der Batterie erhöht – die Angaben fehlen in den Papieren.

Mazda weist darauf hin, dass es keinen technischen Fehler bei den Fahrzeugen gibt. Auch bereits zugelassene Modelle sind nicht betroffen. Sobald die korrigierte Typgenehmigung vorliegt, können die Auslieferungen und auch die Erstzulassungen fortgesetzt werden. Von dem Problem sind knapp 800 Modelle mit einem bestätigten Liefertermin 2022 betroffen.

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Förderung: Kein Nachteil für die Kunden

Für die Kunden hat dieser Auslieferungs- und Erstzulassungsstopp auf die Elektroautoprämie (Innovationsprämie) keine Auswirkungen. Mazda kündigte an: “Sollte die korrigierte EG-Typgenehmigung nicht im Jahr 2022 vorliegen und aus diesem Grund keine Erstzulassung im Jahr 2022 möglich sein, wird Mazda die Auswirkungen der reduzierten Subventionen für Kunden mit einem bestätigten Liefertermin in 2022 berücksichtigen, damit diesen Kunden aus der Erstzulassungsverzögerung kein finanzieller Nachteil entsteht.” Von 2023 an gilt eine reduzierte Förderprämie.

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In unserer Fotoshow zeigen wir Ihnen den Vergleich zwischen MX-30 und CX-30.

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