Politik

EU ebnet Weg für umfassende Batteriemarkt-Regulation

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Das Europa-Parlament und die Mitgliedstaaten haben eine vorläufige Einigung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien erzielt. Hintergrund der Verordnung sind die Ende 2020 von der EU-Kommission vorgestellten Vorschläge zu verpflichtenden Nachhaltigkeitskriterien für Batterien.

Für Batteriehersteller gelten künftig strengere Umwelt- und Sorgfaltspflichten, wenn sie auf dem europäischen Markt verkaufen wollen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, indem sie sämtliche Arten von Batterien – darunter auch Elektrofahrzeug-Batterien – während ihres gesamten Lebenszyklus regulieren. Parlament und Rat müssen das Abkommen nun noch förmlich billigen, bevor es in Kraft treten kann. Wichtige Details müssen aber noch in einer Reihe von Umsetzungsvorschriften geklärt werden.

Sicher ist, dass im Bereich von Akkus, die in Elektrofahrzeugen zum Einsatz kommen, künftig unter anderem die CO2-Bilanz angegeben und Recycling-Quoten für bestimmte Materialien eingehalten werden müssen. So gelten ab Juli 2024 Kennzeichnungs- und Informationspflichten, die unter anderem die Bestandteile der Batterie und den Recycling-Anteil betreffen. Die EU-Behörden sprechen von einem verpflichtenden elektronischen Batteriepass.

Anhand dieser Daten soll anschließend ein CO2-Höchstwert für Batterien festgelegt werden, der ab Juli 2027 gelten soll. Bei den Recycling-Quoten geht die Einigung von Parlament und Rat über die von der Kommission im Jahr 2020 vorgeschlagenen Vorgaben hinaus: Sie werden „anfänglich“ auf 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei und jeweils sechs Prozent für Lithium und Nickel festgelegt. Ein konkretes Einführungsdatum für diese Regulation wird nicht genannt.

Außerdem haben die Gremien neue EU-Recycling-Ziele formuliert: Ab 2027 müssen die Batteriehersteller demnach 90 Prozent des verwendeten Nickels und Kobalts zurückgewinnen, 2031 sogar 95 Prozent. Außerdem müssen sie 50 Prozent des verwendeten Lithiums wieder aufbereiten, bis 2031 soll dieser Anteil auf 80 Prozent steigen.

Flankiert werden die genannten Kriterien von Vorgaben zu strengeren Sorgfaltspflichten für Batterie-Akteure im ökologischen und sozialen Bereich. So müssen die Marktteilnehmer künftig die Herkunft ihrer verwendeten Rohstoffe und die Arbeitsbedingungen in ihrer Lieferkette überprüfen. Dabei sieht die Vereinbarung allerdings eine Ausnahme für kleine und mittlere Betriebe vor.

„Zum ersten Mal haben wir eine Gesetzgebung für die Kreislaufwirtschaft, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts abdeckt – dieser Ansatz ist sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft gut“, kommentiert EU-Parlamentarier Achille Variati das Ergebnis. „Unser übergeordnetes Ziel ist der Aufbau einer stärkeren EU-Recyclingindustrie, insbesondere für Lithium, und eines wettbewerbsfähigen Industriesektors insgesamt, der in den kommenden Jahrzehnten für die Energiewende und die strategische Autonomie unseres Kontinents von entscheidender Bedeutung ist. Diese Maßnahmen könnten zu einem Maßstab für den gesamten globalen Batteriemarkt werden.“

Die Organisation T&E begrüßt die die neuen Vorschriften und bezeichnet sie als „eine gute Nachricht für die wachsende Batterieindustrie in Europa“. Das Gesetz werde sicherstellen, dass die Produkte der neuen europäischen Marktteilnehmer nicht von importierten Batterien unterboten werden können, die mit kohleintensiver Energie und unter Missachtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte hergestellt werden.

Laut T&E-Manager Alex Keynes trägt das Gesetz dazu bei, die Wettbewerbsbedingungen zwischen der europäischen Batterieindustrie und den Importen, für die nur minimale Standards gelten, auszugleichen. „Globale Hersteller können in sauberere Produktionsprozesse und neue Recycling-Kapazitäten in Europa investieren, weil sie wissen, dass sie hier einen garantierten Markt für umweltfreundliche Batterien haben.“

Mit den Vorschlägen der Kommission aus dem Jahr 2020 deckt sich der Beschluss teilweise: Auch die Kommission wollte ab 1. Juli 2024 Angaben zum CO2-Fußabdruck verpflichtend vorschreiben, aber erst ab 2030 sollten Batterien Mindestanteile an recyceltem Material enthalten. Konkret war seinerzeit von 12 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei sowie je vier Prozent bei Lithium und Nickel die Rede.
europarl.europa.eu, consilium.europa.eu, transportenvironment.org

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