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Emblem der Automarke entfernen: Ist „Cleanen“ legal oder droht Ärger?

Die Marke des eigenen Autos gefällt nicht, oder zumindest das Logo widerspricht dem Geschmack: Darf man das Emblem straflos entfernen?

Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters. Das gilt für das Design von Autos ebenso wie für die Embleme mancher Marken. Viele Logos haben sich im Laufe der Jahre zu Klassikern entwickelt, etwa jenes von BMW – das allerdings keinen Propeller symbolisiert, wie man bisher annahm.

Immer mal wieder werden die Markenzeichen überarbeitet: mal behutsam wie gerade erst wieder bei Audi, mal kräftiger wie im Fall Peugeot. Hin und wieder werden sie komplett derart neugestaltet, dass sie Kunden und Autofans eher verwirren, wie unlängst bei Kia. Aus welchem Grund auch immer, kann bei dem einen oder anderen Autobesitzer der Wunsch entstehen, die Plakette mit dem Emblem zu entfernen oder durch eine andere zu ersetzen.

emblem der automarke entfernen: ist „cleanen“ legal oder droht ärger?

Nicht immer sind Markenlogos bei Autobesitzern so begehrt wie dieses auf BMW-M-Modellen. © Frederick Unflath/BMW

Dabei stellt sich die Frage: Ist das überhaupt erlaubt? Oder verstößt dieses „Cleaning“ gegen irgendwelche Gesetze oder Urheber-Rechte – ähnlich wie bei Gebäuden, die deren Besitzer gegen den Willen des Architekten auch nach Jahren nicht verändern dürfen? Vor allem in Österreich kann das durchaus ein Thema sein: Noch immer wird dort ein Fall von 2018 diskutiert, bei dem ein Wiener 60 Euro Strafe zahlen musste, weil er an seinem Smart die Logos entfernt hatte. „So ein Quatsch“, echauffieren sich User noch heute auf Facebook, oder finden: „Mein Auto, mein Eigentum, ich habe dafür bezahlt, und was ich mit meinen Dingen mache, geht nur mich was an.“

Logo der Automarke entfernen: Österreicher ticken anders

Tatsächlich muss laut österreichischer Gesetzeslage „der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer … vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein“. In Deutschland dagegen ist das nicht so glasklar geregelt. Zwar notieren Polizeibeamte oder Mitarbeiter von Kommunen für Bußgeld-Bescheide auch die Automarke, ein Fall wie in Österreich ist hierzulande allerdings noch nicht bekannt. Das Kfz-Kennzeichen allerdings muss immer vorhanden und deutlich lesbar sein.

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Problematischer könnte da schon der umgekehrte Fall sein: dass jemand das Logo seines Traumautos auf seine alte Kiste klebt oder ein Tuner es für seine Basteleien missbräuchlich nutzt. Klagen gibt es aber vor allem dann, wenn das komplette Design eines Eigenbaus einem Automodell zu ähnlich sieht, wie hier beim Nachbau eines Ferrari FXX K.

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