Hohes Bußgeld droht
E-Roller ohne Straßenzulassung: Das müssen Sie wissen
Viele E-Roller dürfen in Deutschland im Straßenverkehr fahren. Aber nicht jedes Modell bekommt eine Zulassung. Welche Bedingungen gelten? Und welche Strafen drohen?
Seit einigen Jahren dürfen E-Roller in Deutschland im Straßenverkehr mitfahren. Aber nur, wenn dabei einige Regeln beachtet werden. Insbesondere gilt dies selbstverständlich auch für E-Scooter: Sie benötigen eine Straßenzulassung. Andernfalls drohen sehr unangenehme Konsequenzen.
Die meisten E-Roller haben eine Zulassung
Um eine solche Zulassung zu erhalten, muss der Roller aber einige Bedingungen erfüllen:
・Er benötigt eine Glocke bzw. Klingel.
・Seine Motorleistung darf maximal 500 Watt betragen.
・Auch Beleuchtung und Bremsen müssen den Vorschriften entsprechen.
Ohne Zulassung droht hohes Bußgeld
Allerdings wird nicht jeder E-Roller mit einer ABE ausgeliefert. Insbesondere manches Schnäppchen aus dem Internet hat keine gültige Zulassung. Das ist zunächst kein Problem, denn bei der zuständigen Zulassungsbehörde lässt sich eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen – wenn der Roller die nötigen Bedingungen erfüllt. Auch dann ist er für den Straßenverkehr zugelassen.
Wenn es weder eine ABE, noch eine EBE für den Roller gibt, darf er nur auf Privatgelände fahren. Ein Verstoß kostet ein Bußgeld von 70 Euro, bei einer abgelaufenen ABE 30 Euro.
Verwendete Quellen:
・Nachrichtenagentur dpa
・bussgeldakatalog.org: “E-Scooter – Mobilität der Zukunft?”