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E-Autos: Habeck verkündet neue Steuererleichterungen

Nach dem Stopp der staatlichen Förderung ist der Absatz von Elektroautos eingebrochen. Dazu kommt, dass die Lage deutscher Pkw-Hersteller angespannt ist. Jetzt soll ein neuer Plan der Regierung helfen.

e-autos: habeck verkündet neue steuererleichterungenDas Thema Elektromobilität treibt die Bundesregierung weiter um. Foto: iStock.com/Amazing Nature Photography

Die Bundesregierung plant eine staatliche Unterstützung, um den Absatz von Elektroautos anzukurbeln. Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen. Das Kabinett will die geplanten Maßnahmen am 4. September 2024 auf den Weg bringen. In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. “Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen.”

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Maßnahme aus Wachstumsinitiative

Die Nachfrage nach E-Autos war nach dem Stopp der staatlichen Förderung eingebrochen. Die Bundesregierung hatte den sogenannten Umweltbonus im Dezember 2023 abrupt beendet. Grund waren Sparzwänge im Haushalt. Im Juli 2024 verständigte sich die Ampelkoalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen jedoch auf eine “Wachstumsinitiative”. Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen: Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden.

Regierung will E-Mobilität stärken

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits von einem Schub gesprochen, um die Nachfrage nach E-Mobilität wieder hochzuziehen. Er erwarte einen “Nachfrage-Push”. Dienstwagen spielen eine wichtige Rolle auch für den Gebrauchtwagenmarkt, weil sie nur vergleichsweise kurze Zeit gehalten werden. Im Gesetzentwurf heißt es zu den geplanten Maßnahmen, damit würden “deutliche steuerliche Anreize” insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt.

Kosten für den Staat

Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden: “Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen.” Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen. (Mit Material der dpa.)

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