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E-Auto-Förderung: Umweltprämie sinkt zum 1. Januar 2023. So geht's weiter!

Beim E-Auto-Kauf sparen Sie noch bis Jahresende 9.000 Euro. Ab 2023 sinkt die Kaufprämie auf maximal 6.750 Euro. Erfahren Sie, was sich ändert, welche Modelle eine Förderung erhalten und was bei der Beantragung zu beachten ist.

e-auto-förderung: umweltprämie sinkt zum 1. januar 2023. so geht's weiter! Steckdose statt Tankstelle: Für E-Autos, wie den Skoda Enyaq iV, bekommen Sie ab 2023 noch bis zu 6.750 Euro Bonus. Die erhöhte Innovationsprämie entfällt! Inhaltsverzeichnis

Die Vor- und Nachteile der Fahrzeuggattung Elektroauto liegen auf der Hand. Pluspunkt: Die Elektrofahrzeuge sind im Vergleich zu Verbrennern umweltschonender. Nachteil: Der Preis ist oft relativ hoch im Vergleich zu konventionellen Autos. Aus diesem Grund und damit der Umstieg in die E-Mobilität schneller voranschreitet, wird der Kauf eines Elektrofahrzeugs seit Mitte 2016 mit einem Umweltbonus gefördert. Lesen Sie, wie lange es den Bonus noch gibt, wieviel Euro Sie abgreifen können, welche Fahrzeugtypen gefördert werden und wo Sie den Förderantrag stellen.

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Ist und Soll – Fakten zur Umweltprämie

  • Den Zuschuss von bis zu 9.000 Euro beim Kauf eines E-Autos reduziert sich ab dem 1. Januar 2023.
  • Die erhöhte Innovationsprämie ist befristet bis zum 31. Dezember 2022.
  • Leasingfahrzeuge und Elektro-Gebrauchtwagen werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.
  • Förderung abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
  • Die Fördersumme des Bundes sinkt ab Januar 2023 auf 4.500 Euro für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis, liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro gibt es nur noch 3.000 Euro vom Bund.
  • Förderung für Plug-in Hybride endet zum 31. Dezember 2022.
  • Ab 1. September 2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
  • Ab dem 1. Januar 2024 sinkt der Bundesanteil der Förderung für E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro auf 3.000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
  • Mindesthaltedauer zur Förderung wird von 6 auf 12 Monate erhöht, bei Leasingfahrzeugen mit Haltedauer unter 12 Monaten entfällt die Förderung. Zwischen 12 und 23 Monaten gelten geringere Fördersätze (staatlicher Anteil 2023: 2.000 Euro, 2024 – 2025: 1.500 Euro).

E-Auto-Prämie: Förderhöhe ab 1. Januar 2023

Der von der letzten Bundesregierung verabschiedete Bundesanteil am Umweltbonus für Zulassungen von E-Autos stieg nach dem 3. Juni 2020 um eine Innovationsprämie. Danach betrug die finanzielle Förderung für neue Elektrofahrzeuge, konkret für rein elektrisch betriebene Autos, unterhalb von 40.000 Euro Netto-Listenpreis 9.000 Euro, wovon der Bund 6.000 Euro übernimmt. Der Herstelleranteil betrug 3.000 Euro. Für Autos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro (und bis 65.000 Euro) lag der Zuschuss bei 7.500 Euro.

Berechtigte Fahrzeugtypen und Höhe der Förderung ab 2023*

Typ

Basismodell
(Netto-Listenpreis)
Bundesanteil ab 1.1.2023
Herstelleranteil (netto) ab 1.1.2023
Gesamtbonus

Elektroautos

Elektroautos

E-Autos ab 1.1.2024

Plug-in-Hybride

bis 40.000 €
ab 40.000 bis 65.000 €
bis 45.000 €
alle Preisklassen
4.500 €**
3.000 €**

keine Förderung
2.250 €**
1.500 €**

keine Förderung
6.750 €
4.500 €

* Bonus solange der Fördertopf reicht; ** ab 01.09.2023 nur noch für Privatpersonen; Quelle: BAFA. Es gilt der Nettolistenpreis in Deutschland.

Die Innovationsprämie, also die Verdoppelung des staatlichen Teils des Umweltbonus, endet am 31. Dezember 2022. Der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) präzisierte die „Innovationsprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride”. Danach soll die Förderung von Elektro-Modellen stärker auf Klimaschutz ausgerichtet werden. Insbesondere für Plug-in-Hybride entfällt nach der neuen Richtlinie die Förderung. Für reine Elektroautos läuft die Förderung noch bis 31. Dezember 2024 weiter, es sei denn der Fördertopf ist leer. Der Bundesanteil wird kontinuierlich gesenkt, ab Januar 2023 auf maximal 4.500 Euro, ab Januar 2024 gibt es noch 3.000 Euro.

E-Auto-Förderung: Diese Modelle profitieren

Mit höheren Kaufprämien für E-Autos und einem forcierten Aufbau der Ladeinfrastruktur wollen Politik und Autoindustrie die Elektromobilität in Deutschland voranbringen. Den Trend zur Elektromobilität haben die meisten Autohersteller verinnerlicht. Ob ID.3, ID.4 oder ID.5 von Volkswagen oder Hersteller wie Opel, BMW oder Mini haben E-Modelle im Angebot. Auch die E-Autos von Hyundai, Nissan, Kia oder Renault erhalten die Kaufprämie.Hier einige Elektroautos, die sowohl günstig als auch im Neuwagenkauf-Vergleichsportal Carwow besonders beliebt sind. Die Preise beziehen sich dabei nicht auf den Basispreis der Autos ohne Extras und mit minimaler Motorisierung, sondern auf den Durchschnittspreis für eine beispielhafte Konfiguration, wie sie in der Regel stattfindet.VW ID.3 – 37.261 Euro e-auto-förderung: umweltprämie sinkt zum 1. januar 2023. so geht's weiter!

VW ID.3

  • Motor: Elektromotor mit 204 PS
  • Batterie: 58 kWh
  • Reichweite nach WLTP: 550 Kilometer
  • Ausstattungslinie: Life
  • Getriebe: 1-Gang-Automatik
  • Türen: 5
  • Farbe: Mondsteingrau uni/Dach in Schwarz
  • Sonderausstattungen: Stoff Fragment Platinum Grey- Soul-Schwarz/Lenkrad Schwarz

Stromer mit moderner Ausstattung: VW ID.3 bei Carwow Zum Angebot Opel Corsa-e – 25.444 Euro e-auto-förderung: umweltprämie sinkt zum 1. januar 2023. so geht's weiter!

Opel Corsa-e

  • Motor: Elektromotor mit 136 PS
  • Batterie: 50 kWh
  • Reichweite nach WLTP: 359 Kilometer
  • Ausstattungslinie: Elegance
  • Getriebe: 1-Gang-Automatik
  • Türen: 5
  • Farbe: Power-Orange metallic
  • Sonderausstattung: Lederlenkrad, Wärmeschutzverglasung, Multimedia-Navi, LED-Scheinwerfer, 180-Grad-Rückfahrkamera, Einparkhilfe hinten u.a

Praktischer Elektro-Kleinwagen: Opel Corsa-e bei Carwow Zum Angebot Hyundai Ioniq 5 – 35.373 Euro e-auto-förderung: umweltprämie sinkt zum 1. januar 2023. so geht's weiter!

Hyundai Ioniq 5

  • Motor: Elektromotor mit Heckantrieb und 170 PS
  • Batterie: 58 kWh
  • Reichweite nach WLTP: 384 Kilometer
  • Ausstattungslinie: Dynamiq
  • Getriebe: 1-Gang-Getriebe
  • Türen: 5
  • Farbe: Mystic Olive Mineraleffekt
  • Sonderausstattung: Stoff/Leder Schwarz

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Antragstellung und Voraussetzungen für den Umweltbonus

Auf der Webseite des BAFA finden Sie alle Merkzettel und Antragsformulare, die Sie benötigen. Spätestens neun Monate nach der Genehmigung (Erhalt des Zuwendungsbescheids) muss das Auto übrigens auf Ihren Namen zugelassen sein – sonst verfällt die Bewilligung.Egal, ob gekauft oder geleast: Entscheidend für die Frage, wieviel Geld man vom Staat bekommt, ist das Datum der Zulassung und der Zeitpunkt der Antragsstellung. Der Antrag auf die Förderung kann erst nach der Zulassung gestellt werden. Berechtigt sind zur Zeit noch Privatpersonen, aber auch noch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.Zum Thema Haltedauer: Beim Kauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs muss das Kfz mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein.Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt übrigens bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Bonus für gebrauchte Elektroautos

Auch der Kauf und das Leasing gebrauchter E-Autos und gebrauchter Plug-In-Hybride erhalten vom Staat einen Zuschuss. Für die Förderhöhe gelten bei der Zweitzulassung die Sätze entsprechend der Tabelle für den Kauf und das Leasing eines Neufahrzeugs (siehe unten).Voraussetzungen: Die Erstzulassung des Kfz war nach dem 4. November 2019. Erfolgt die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020, erhält das Fahrzeug auch den doppelten Bundesanteil (Innovationsprämie). Zudem darf das Gebrauchtfahrzeug nicht länger als 12 Monate erstzugelassen gewesen sein, höchstens 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben und es durfte noch keine Förderung für den Wagen beantragt worden sein. Eine Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge gibt es beim BAFA.

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*Die durchschnittliche Ersparnis berechnet sich im Vergleich zur unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers aus allen auf carwow errechneten Konfigurationen zwischen Januar und Juni 2021. Sie ist ein Durchschnittswert aller angebotenen Modelle und variiert je nach Hersteller, Modell und Händler.

Förderung von elektrischen Leasingfahrzeugen

Für die Zulassung von Elektroautos ab dem 16. November 2020 wurde mit der “Richtlinie Umweltbonus” die Förderung abhängig gemacht von der Leasingdauer. Es gilt nun eine Staffelung für Leasingverträge abhängig von der Laufzeit der Verträge. Liegt die Laufzeit über 23 Monate erhalten die Fahrzeuge die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend gestaffelt (siehe Tabelle).Die Mindesthaltedauer beim Leasing erhöht sich von bisher 6 Monate auf 12 Monate bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten bzw. 24 Monate bei einer Laufzeit über 23 Monate. Bei Laufzeiten von 6 bis 11 Monaten bleibt die Mindesthaltedauer bei 6 Monate.

Staffelung der Förderung reiner Leasing-E-Autos

Typ

Basismodell
Netto-Listenpreis
Laufzeit des Leasingvertrags
Bundesanteil
Herstelleranteil
Gesamt

Elektroautos

Elektroautos

Elektroautos

Elektroautos

Plug-in-Hybride

Plug-in-Hybride

Plug-in-Hybride

Plug-in-Hybride

bis 40.000 €
bis 40.000 €
über 40.000 € bis 65.000 €
über 40.000 € bis 65.000 €
bis 40.000 €
bis 40.000 €
über 40.000 € bis 65.000 €
über 40.000 € bis 65.000 €
6 bis 11 Monate
12 bis 23 Monate
6 bis 11 Monate
12 bis 23 Monate
6 bis 11 Monate
12 bis 23 Monate
6 bis 11 Monate
12 bis 23 Monate
1.500 €
3.000 €
1.250 €
2.500 €
1.125 €
2.250 €
937,50 €
1.875 €
750 €
1.500 €
625 €
1.250 €
562,50 €
1.125 €
468,75 €
937,50 €
2.250 €
4.500 €
1.875 €
3.750 €
1.687,50 €
3.375 €
1.406,25 €
2.809,50 €

Quelle: BAFA. Es gilt der Nettolistenpreis in Deutschland.

E-Autos: Planungssicherheit bei Steuervorteilen

Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Ein Elektro-Firmenwagen, der weniger als 60.000 Euro kostet, wird statt monatlich mit 1 Prozent nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil versteuert. Elektroautos über 60.000 Euro und Plug-in-Hybride generell werden mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil versteuert. Die Regelungen gelten im Moment für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2030. Scholz sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am 31. Juli 2019, die Förderung der Dienstwagen sei „echte Industriepolitik“ zugunsten des Klimas. „Wir tun dies auch, damit schneller mehr Elektrofahrzeuge auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen.“

Dienstwagen als Vorreiter der E-Mobilität

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte die Verlängerung der steuerlichen Förderung von Elektroautos: „Gerade weil unsere Unternehmen in den nächsten Jahren viele neue E-Modelle auf den Markt bringen, wird die Verlängerung der geltenden Sonderregelung eine positive Wirkung auf die Nachfrage nach E-Autos entfalten.“ Dienstwagen spielten beim Hochlauf der Elektromobilität eine Vorreiterrolle. Sie kämen bereits nach zwei bis drei Jahren als Angebote auf den Gebrauchtwagenmarkt und würden dann meist von privaten Haltern erworben.

Elektro-Lieferfahrzeuge: Sonderabschreibung

Neben der Verlängerung der steuerlichen Förderung von E-Autos als Dienstwagen, kurbelt das Finanzministerium den Absatz mit einer weiteren Maßnahme an: Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge gilt von 2020 bis 2030 eine Sonderabschreibung. Damit können die Kosten für die Anschaffung eines elektrischen Lieferfahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr steuerlich zu 50 Prozent geltend gemacht werden. Die Sonderabschreibung soll nur für gewerblich genutzte Elektrolieferfahrzeuge gelten und beschränkt sich auf kleine und mittelgroße Nutz- oder Lieferfahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie Lastenfahrräder.

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