ACE fordert: Datum des Kaufvertrags soll entscheidend sein, nicht das der Auslieferung
In seiner heutigen Form wird der Umweltbonus für Elektroautos und Plug-in-Hybride nur noch bis Ende 2022 ausgezahlt. So haben es die drei Parteien der heutigen Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Zusammen mit den derzeit oft langen Lieferzeiten bei E-Autos schafft das Probleme, so der Automobilclub ACE.
Denn für die Förderung ist nicht das Datum des Kaufvertrags, sondern das der Zulassung ausschlaggebend. Bei vielen Bestellungen in diesem Jahr könnte das knapp werden, da viele Hersteller wegen des globalen Mangels an Mikrochips langsamer produzieren als geplant.
“Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.” (Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien)
Bei Plug-in-Hybriden bekommt man heute noch bis zu 6.750 Euro. Dafür mussten bis Ende 2021 ausgelieferte Fahrzeuge eine elektrische Reichweite von mindestens 40 km haben oder weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Seit 1. Januar gilt eine Mindestreichweite von 60 km (oder maximal 50 g CO2/km). Und ab August 2023 soll es die Förderung laut Koalitionsvertrag nur noch ab 80 km Reichweite geben.
Der ACE-Vorsitzende Stefan Heimlich fordert nun Planungssicherheit: “Der Gesetzgeber sollte so schnell wie möglich Klarheit schaffen, wie die Innovationsprämie für batterieelektrische Pkw zukünftig aussehen soll.” Damit man sicher sein kann, ob man die Prämie auch bekommt, schlägt der ACE vor, dass künftig das Datum des Kaufvertrages entscheidend sein soll. “Die Kundschaft darf nicht unter den Lieferkettenproblemen und dem Chipmangel der Industrie leiden,” so Heimlich.
Quelle: ACE