Staat zahlt künftig statt 6.000 Euro nur noch maximal 4.500 Euro dazu
Dass die Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride ab 2023 verringert wird, war bereits klar, nun hat sich die Ampelkoalition offenbar auf konkrete Änderungen geeinigt.
Entscheidend soll nach wie vor der Nettolistenpreis der Fahrzeuge sein, auch die Grenzen 40.000 und 65.000 Euro netto bleiben gleich. Der staatliche Zuschuss für Elektroautos sinkt jedoch von bisher maximal 6.000 Euro auf nur noch 4.500 Euro. Hier die staatlichen Förderbeträge in der Übersicht:
Fzge. bis 40.000 € netto | 40.000-65.000 € netto | ab 65.000 € netto | |
BEVs bis Ende 2022 | 6.000 € vom Staat | 5.000 € vom Staat | – |
BEVs künftig | 4.500 € vom Staat | 3.000 € vom Staat | – |
PHEVs bis Ende 2022 | 4.500 € vom Staat | 3.750 € vom Staat | – |
PHEVs künftig | – | – | – |
Bisher gab es zusätzlich zu der staatlichen Förderung noch einen Herstellerbonus in halber Höhe der Staatsförderung. So erhielt man zum Beispiel für ein günstiges Elektroauto 6.000 Euro vom Staat plus 3.000 Euro vom Hersteller, dazu die Mehrwertsteuer auf den Herstellerbonus. Zusammen ergaben sich so 9.750 Euro Förderung. Ob es bei dem Herstelleranteil bleibt, ist noch offen.
Die Förderung sollen künftig außerdem nur noch private Kundinnen und Kunden erhalten, gewerbliche Käufer und Käuferinnen gehen künftig leer aus. Dagegen werden die steuerlichen Vorteile von elektrischen Dienstwagen weiter gewährt.
In einem zweiten Schritt soll es nur generell nur noch Zuschüsse für Elektroautos bis 45.000 Euro netto geben, und dann auch nur noch 3.000 Euro pro Fahrzeug. Ob das schon ab 2024 oder erst später gelten soll, ist noch nicht geklärt. Ende 2025 sollen die Kaufprämien jedenfalls laut Koalitionsvertrag ganz auslaufen.
Unser Titelbild zeigt die ersten Auslieferungen des VW ID.4 an der Gläsernen Manufaktur in Dresden im März 2021.
Quelle: FAZ.net