E-Auto-Fahrer rächt sich an Ladesäulen-Blockierer: Netz feiert Aktion – „Du hast eine gute Tat begangen“
Immer wieder sorgen E-Autos, die an Ladesäulen parken ohne zu laden, für Ärger. Autofahrer nehmen das Problem nun in die eigene Hand – mit einer zweifelhaften Maßnahme.
Stuttgart – Mit dem Hochlauf der E-Auto-Produktion wird auch die Infrastruktur an Ladesäulen immer wichtiger. Obwohl die Anzahl an Ladepunkten für E-Autos immer weiter ausgebaut wird, kommt es noch immer zu Wartezeiten an den Stationen. Für besonderen Frust sorgt bei E-Auto-Fahrern, wenn Verbrenner-Modelle eine Ladesäule blockieren. Weil ein SUV auf einem E-Parkplatz in Würzburg stand, wurde der Ruf nach strengeren Kontrollen laut. Doch auch für elektrische Fahrzeuge, die an einer Ladesäule geparkt, aber nicht diese angeschlossen werden, fehlt den E-Auto-Fahrern zunehmend das Verständnis., berichtet bw24.de.
Rache an Ladesäulen-Blockierer: Twitter-Nutzer steckt fremde E-Autos an Ladepunkte an
In China hat es nach mehreren übereinstimmenden Berichten bereits Vorfälle gegeben, bei denen Unbekannte Modelle des US-Unternehmens Tesla kurzerhand selbst an eine Ladesäule angeschlossen haben. Auf Twitter erklärte ein User, dass er ebenfalls zu einer solchen Maßnahme gegriffen habe. „Ich habe noch jemanden entdeckt, der an einer Ladestation geparkt und ‚vergessen‘ hat, sein E-Auto anzuschließen“, erklärt er. „Ich habe ihn an den Ladepunkt angeschlossen, damit er Leerlaufgebühren bezahlen muss.“ Weiterhin erklärte der Nutzer, dass es bereits eine lange Schlange an wartenden E-Autos gegeben habe. „Ich liebe es, der Community zu helfen.“
Die „Leerlaufgebühren“, die Tesla bereits im Jahr 2016 an den eigenen Supercharger-Stationen eingeführt hatte, sollen eigentlich verhindern, dass E-Autos nach dem Ladevorgang weiter an einer Station parken und diese damit für andere blockieren. Wenn ein E-Auto fünf Minuten nach dem Abschluss des Ladevorgangs noch immer an dem Supercharger angesteckt ist, fallen Kosten an. Eben auf die Kosen zielt die Maßnahme der frustrierten E-Auto-Fahrer offenbar auch ab. Die Frage ist allerdings, ob man ein fremdes Tesla-Modell einfach so an einen Ladepunkt anschließen kann. „Man kann den Ladedeckel eines Tesla Model 3 oder Y damit öffnen, indem man den Knopf auf der Ladestation drückt“, führt der Twitter-Nutzer aus. „Das funktioniert.“
Netz feiert Maßnahme gegen Ladesäulen-Blockierer – „Du tust Gotteswerk“
- „Du hast deine gute Tat für heute getan, gut gemacht!“
- „Es musste getan werden.“
- „Du tust Gotteswerk.“
- „Die perfekte Rachetat.“
- „Danke für deinen Dienst.“
Einige Nutzer sind von der Maßnahme aber weniger überzeugt. „Das fühlt sich falsch an“, schreibt einer. „Ich würde wetten, dass das gegen das Gesetz verstößt.“ Tatsächlich ist eine rechtliche Grundlage bei einem solchen Vorfall aber schwierig. „Die Frage ist ja, wer dadurch belastet wird“, erklärt Jan Peter Schröder, Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart, gegenüber BW24. Für die Stromkosten müsste im vorliegenden Fall der Tesla-Fahrer aufkommen, der dadurch aber zunächst keinen Schaden davonträgt, solange der Akku seines Modells noch nicht vollständig geladen ist. Sollte er den Ladevorgang dann aber nicht beenden, wären eben die genannten Leerlaufgebühren fällig.
Foto © Screenshot: Twitter/BLKMDL3 (Fotomontage: BW24)
Überträgt man die Situation auf ein Verbrenner-Modell, also wenn jemand ein fremdes Auto an einer Tankstelle anschließen würde, wäre die Sachlage eindeutiger. „Da käme kein Kaufvertrag zustande“, sagte Jan Peter Schröder unserer Redaktion. „Das wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung.“ Für den Autofahrer würde das bedeuten, dass er den Kraftstoff im schlimmsten Fall bezahlen müsste, weitere Konsequenzen sieht der Anwalt für Verkehrsrecht in einem solchen Fall aber nicht.