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Doch kein autonomes fahren? – Debatte geht weiter

Die Diskussion, bei wem das Haftungsrecht beim autonomen Fahren liegt, ist immer noch im Gange. Experten wollen, dass es nicht angepasst wird. Doch Ende Januar 2023 wollen Fachleute beim Verkehrsgerichtstag darüber sprechen.

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Tesla bekommt Konkurrenz: der Lucid Air startet in Europa.Bildquelle: Lucid Motors

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) und der Automobilclub von Deutschland wollen das bisherige Haftungssystem beibehalten. Doch wie sieht das eigentlich aus? Bislang herrscht in Deutschland die Pflicht, dass jeder Halter eines angemeldeten Fahrzeugs mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. „So ist sichergestellt, dass der Geschädigte sich direkt an die Versicherung des hochautomatisierten oder autonomen Fahrzeugs wenden kann und seinen Schaden ersetzt bekommt“, erläuterte der ADAC. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) äußerte sich entsprechend: „Das nationale Verkehrshaftungsrecht ist fit für das autonome Fahren mit Künstlicher Intelligenz.“

Fahren ohne Fahrer? – Verkehrsgerichtstag in Goslar

Die bisherige Regelung habe Vorteile für alle Verkehrsteilnehmer. Zugleich trage sie zur gesellschaftlichen Akzeptanz autonomer Fahrzeuge und künstlicher Intelligenz bei. Zudem verhindere die Regelung zum autonomen Fahren, dass sich Fahrer, Halter und Hersteller zulasten unschuldiger Verkehrsopfer gegenseitig die Schuld zuschieben würden. Vom 25. bis zum 27. Januar 2023 werden verschiedene Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar sprechen. In Deutschland zählt er zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht.

Vom 25. bis 27. Januar 2023 werden verschiedene Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar sprechen. In Deutschland zählt er zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht. Beim diesjährigen Kongress stehen mögliche Änderungen zur Promillegrenze für E-Scooter Fahrer im Raum. Weiterhin wird über eine mögliche Meldepflicht für Ärzte von Patienten, welche kein Auto mehr fahren können, gesprochen.

Ein Gesetz, das den Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge festlegt, wurde 2021 in Deutschland beschlossen. So dürfen Fahrer bei bestimmten Fahrzeugen sich vom Fahrvorgang abwenden und müssen lediglich „wahrnehmungsbereit“ bleiben. Das sagte ein Sprecher des Deutschen Anwaltvereins. „Wirklich vollautonome und damit fahrerlose Fahrzeuge dürfen derzeit nur in räumlich festgelegten Grenzen verwendet werden“. Auch die Europäische Union befindet sich in der Debatte um das autonome Fahren. „Es ist nicht mehr der Nutzer, sondern der Hersteller, der das Verhalten seiner Produkte auch noch nach ihrem Inverkehrbringen bestimmt“, so der Rechtswissenschaftler Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität zu Berlin.

Haftungsrecht: Verbände sind skeptisch beim autonomen Fahren

„Wenn Fahrer in Zukunft ihre Hände vom Lenkrad nehmen dürfen, dann muss absolute Klarheit darüber bestehen, was ihre Rechte und Pflichten sind“, verlangte der VZBV-Chef Klaus Müller. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht den Fahrer in der Pflicht: „Kommt es beim automatisierten Fahren zu einem Unfall, so muss geklärt werden, ob der Fahrer seine Aufmerksamkeitspflicht erfüllt hat. Wenn das der Fall war und dennoch ein Unfall passiert ist, kommt die Produkthaftung des Herstellers in Spiel.“

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