Der EuGH hat im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen die Hürden für Kläger gegen Autohersteller gesenkt. Kommt nun eine neue Klagewelle ins Rollen?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) senkt die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern bei unzulässiger Abgastechnik. Die Autobauer könnten auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag in einem Mercedes-Fall. Was das im Einzelnen für die deutsche Rechtsprechung bedeutet, ist noch unklar.
Anwälte sehen neue Diesel-Klagewelle
Das Luxemburger Verfahren betrifft ein Thermofenster von Mercedes-Benz, wie Daimler inzwischen heißt. Auswirkungen wären aber auch für andere Autobauer und Abschalteinrichtungen zu erwarten. Am Stuttgarter Oberlandesgericht ruht beispielsweise ein Musterverfahren zu anderen Komponenten der Abgastechnik bei Mercedes.
BGH verhandelt im Mai
Der EuGH spricht keine abschließenden Urteile. Seine Entscheidungen müssen im jeweiligen nationalen Recht umgesetzt werden. Der „Dieselsenat” des BGH hat für den 8. Mai bereits eine Verhandlung terminiert, in der er die sich “möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht“ erörtern will, um den unteren Instanzen möglichst schnell Leitlinien an die Hand zu geben. Hier geht es um einen VW-Motor, unter anderem mit einem Thermofenster.
Das sagt Daimler
Nach dem Urteil verschickte Daimler eine Pressemitteilung. “Der EuGH hat klar betont, dass es nur um den Schaden geht, der einem Käufer tatsächlich entstanden ist. Zudem muss eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegen, was im vorliegenden Fall streitig ist. Wie nationale Gerichte die Entscheidung des EuGH in Bezug auf das nationale Recht anwenden werden, bleibt abzuwarten”, so der Autohersteller. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung oder manipulative Abschalteinrichtungen seien nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.
sv/DPA