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Diesel-Fahrverbote 2023: Alle wichtigen Infos

In diesen Städten müssen Euro-4- und Euro-5-Diesel draußen bleiben ...

diesel-fahrverbote 2023: alle wichtigen infos

In einigen Städten wie etwa Stuttgart gibt es sie bereits, jetzt führt München ein Diesel-Fahrverbot ein. Was bedeutet das und wer ist betroffen? Und für welche Diesel-Nutzer gibt es Ausnahmen? Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen.

Um was geht es eigentlich?

Als Dieselfahrverbote werden Fahrverbote für Fahrzeuge mit Diesel- oder Ottomotor bezeichnet, deren Motoren unter eine bestimmte Schadstoffgruppe (in der Regel die Euro-Normen 1-5 für Diesel und die Euro-Normen 1-2 für Benziner) fallen. Ziel der Dieselfahrverbote ist es, den von der Europäischen Union festgelegten und umstrittenen Immissionsgrenzwert für Stickoxide von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft sicherzustellen.

Mit dem sogenannten Diesel-Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht Ende Februar 2018 Verkehrsverbote sowohl für Dieselfahrzeuge unterhalb der Euro-6-Norm als auch für Fahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Euro-3-Norm für zulässig erklärt. In der Folgezeit wurden in einigen deutschen Städten Fahrverbote verhängt oder auf kommunaler Ebene erwogen.

Mittlerweile sind davon insbesondere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 5, Euro 4 und schlechter betroffen. Hier können sie prüfen, unter welche Abgasnorm ihr Auto fällt. Den Zahlencode finden Sie bei Punkt 14.1 im Fahrzeugschein.

Wo gelten in Deutschland derzeit Diesel-Fahrverbote?

Stuttgart

Auf Beschluss der baden-württembergischen Landesregierung dürfen in Stuttgart seit dem 1. Januar 2019 Dieselfahrzeuge, die nicht mindestens die Euro-5-Norm erfüllen, nicht mehr in das Stadtgebiet einfahren (nur Auswärtige, seit dem 1. April auch Stuttgarter). Das zonale Verkehrsverbot gilt in der kleinen Umweltzone, also im Stuttgarter Talkessel sowie den Stadtteilen Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach.

München

In München gilt ab dem 1. Februar 2023 aufgrund zu hoher Stickstoffdioxidwerte und einiger Klagen gegen die Landeshauptstadt vor allem im Bereich der Landshuter Allee und innerhalb des Mittleren Rings ein Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter. Für Anwohner innerhalb des B2R (Mittlerer Ring), den Lieferverkehr, Handwerker oder Arztbesuche gelten jedoch weiterhin Ausnahmeregelungen. Sollten sich die Werte nicht deutlich verbessern, soll das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ab Oktober 2023 auf die Schadstoffklasse Euro 5 ausgeweitet werden.

Berlin

In Berlin wurden im Oktober 2018 auf acht Straßen im Stadtgebiet Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ohne Euro-Norm 6 erlassen, darunter auf besonders belasteten Abschnitten der Leipziger Straße und der Friedrichstraße. Im Mai 2021 wurden die ersten vier von insgesamt acht lokalen Fahrverboten wieder aufgehoben.

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr sei die Stickstoffdioxid-Belastung an den betroffenen Straßenabschnitten auf unter 30 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gesunken. Im August 2022 folgte die Aufhebung für die verbliebenen vier Fahrverbotsstrecken. Für alle diese Strecken gilt weiterhin Tempo 30, um die Grenzwerte einzuhalten.

Hamburg

In Hamburg wurden 2018 auf der Max-Brauer-Allee sowie auf der Stresemannstraße Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlassen, die nicht die Euro-Norm 6 erfüllen. Auf der Max-Brauer-Allee gilt das Verbot für Pkw und Lkw, auf der Stresemannstraße nur für Lkw. Bis Mai 2019 sanken die Werte danach im Jahresmittel in der Max-Brauer-Allee um zwei Prozent, in der Stresemannstraße um rund 13 Prozent und lagen nur noch knapp über dem Grenzwert.

Frankfurt/Main bzw. Hessen

Geplant war ein Dieselfahrverbot voraussichtlich ab Februar 2019 in der gesamten bestehenden “Umweltzone” innerhalb des Frankfurter Autobahnrings. Bislang sei es aber aufgrund der Luftqualität nicht erforderlich.

In Darmstadt hat sich das Land Hessen mit der DUH und dem ökologischen Verkehrsclub Deutschland (VCD) in einem Vergleich geeinigt. Dabei wurden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis Euro 5 und Benziner bis Euro 2 ausgehandelt. Die Fahrverbote gelten seit dem 1. Juni 2019 auf einem 640 Meter langen Abschnitt der Hügelstraße am Citytunnel und auf einem 330 Meter langen Abschnitt der Heinrichstraße. In Wiesbaden wurde am 11. Februar 2019 ein Luftreinhalteplan in Kraft gesetzt, mit dem auf Fahrverbote verzichtet werden konnte.

Nordrhein-Westfalen

Von den gut drei Millionen in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Diesel-Pkw wären mehr als 2,1 Millionen von einem Dieselfahrverbot betroffen. Die DUH verklagte das Land Nordrhein-Westfalen wegen der Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte in insgesamt 14 Städten.

In Köln sollten nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (vom November 2018) ab April 2019 Dieselfahrverbote eingeführt werden. Die Landesregierung hatte jedoch eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster erwirkt.

Ab 1. Juli 2019 gelten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Essen (Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2, ab September auch für Euro-5-Diesel) und Gelsenkirchen (Diesel-Abgasnorm Euro 1-5). Mit der A40 wurde erstmals eine Autobahn in eine Fahrverbotszone einbezogen.

Welche Strafen drohen?

Die Verwarn- und Bußgelder schwanken zwischen 25 Euro (Hamburg) und 128,50 Euro (München). Kontrolliert werden soll per Stichproben, doch über die genaue Umsetzung wird noch diskutiert.

München sagt: Das Dieselfahrverbot wird im Rahmen der üblichen Verkehrskontrollen im fließenden Verkehr durch die Polizei umgesetzt. Ergänzend wird die kommunale Verkehrsüberwachung bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs sowie im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen die Vorgaben der erweiterten Umweltzone überprüfen.

Für die Kontrollen sind Aktionstage bzw. Aktionswochen vorgesehen, an denen gezielt Kontrollen im Hinblick auf die Einfahrtberechtigung in die Umweltzone durchgeführt werden.

Darüber hinaus werden die Abgasnormen im Zusammenhang mit der Vergabe von Anwohnerparkausweisen überprüft.

Für wen gibt es Ausnahmen?

Anwohnerinnen und Anwohner, Schwerbehinderte oder Gewerbetreibende haben Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden. Im konkreten Fall der Stadt München heißt es:

Gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen (Anhang 3 der 35. BImSchV und § 47 BImSchG):

  • Diesel Euro 6/VI und Fahrzeuge mit entsprechender Hardware-Nachrüstung
  • Personen mit bestimmten Behinderungen
  • Einsatzkräfte (Krankenwagen, Polizei usw.)

Pauschale Ausnahmen durch Beschilderung und Allgemeinverfügung:

  • Anwohner und Lieferverkehr (in Stufe 1 und 2)
  • Taxen, Fahrzeuge im Mietwagenverkehr (in Stufe 1 und 2)
  • An- und Abfahrten des Linienverkehrs zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) (in Stufe 1 und 2)
  • Medizinische Notfälle
  • Bestattungsfahrzeuge
  • Inhaber eines Münchner Handwerkerparkausweises (siehe unten)
  • An- und Abfahrten zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug (Ostbahnhof), zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen

Benzinbetriebene Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten dürfen die um den Mittleren Ring erweiterte Umweltzone befahren, wenn sie eine grüne Umweltplakette haben.

Hinzu kommen Einzelausnahmen auf Antrag: Wer nicht unter die “Gesetzlich vorgegebene Ausnahmen” oder unter “Pauschale Ausnahmen per Beschilderung und Allgemeinverfügung” fällt, kann einen Antrag auf Einzelausnahmegenehmigung stellen.

Antragsberechtigt sind zum Beispiel Fahrten zur/für:

  • Reparatur und Erhalt betriebsnotwendiger Anlagen
  • Behebung Gebäudeschäden
  • Sozial und pflegerische Hilfsdienste
  • Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern sowie
  • Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten und geringer Fahrleistung
  • Fahrzeuge mit Spezialumbauten für Schwerbehinderte
  • Fahrzeuge für regelmäßige Arztbesuche
  • Schichtdienstleistende und weitere Personen, für Fahrten zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit und denen das Ausweichen auf den ÖPNV nicht möglich/zumutbar ist
  • Private Härtefälle
  • Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
  • Belieferung von Veranstaltungen mit Veranstaltungslogistik und -technik

Was sagen die Kritiker?

Hauptkritikpunkt ist die Befürchtung, das betroffene Fahrzeuge auf Nebenstraßen ausweichen und so der Luftreinhaltung ein Bärendienst erwiesen wird. Auch ob ein Fahrverbot überhaupt kontrolliert werden kann, erscheint fraglich. Ein weiterer Punkt sind wirtschaftliche Härten für innerstädtische Betriebe, denen häufig das Geld für eine Fahrzeug-Neuanschaffung fehlt.

Zudem wird argumentiert, dass die betroffenen Diesel sowieso weniger werden und moderne Fahrzeuge automatisch für bessere Luftqualität sorgen. Ebenso verlagere sich das Abgasproblem ins Ausland, wenn hierzulande unverkäufliche Diesel nach Osteuropa exportiert werden.

Und wie sieht es mit Oldtimern aus?

Gilt das Dieselfahrverbot auch für Oldtimer? Oldtimer sind nicht grundsätzlich vom Dieselfahrverbot ausgenommen. Für Oldtimer kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Ob für Oldtimer eine Ausnahmeregelung gilt und sie vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen sind, kann jede Stadt selbst entscheiden.

In Hamburg und Berlin gibt es keine Ausnahmegenehmigung für Oldtimer. In Stuttgart dürfen Oldtimer mit H-Kennzeichen in die Verbotszone einfahren. Auf unsere Nachfrage hin erklärte die zuständige Abteilung der Stadt München: “Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind gem. Anhang 3 Nr. 10 35. BImSchV von dem Dieselfahrverbot ausgenommen.”

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