Die Bundesregierung will Elektroautos als Dienstwagen steuerlich begünstigen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erwartet dadurch einen "Nachfrage-Push".
- Maßnahme aus Wachstumsinitiative
- Regierung will E-Mobilität stärken
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- Kosten für den Staat
(Bild: guteksk7 / shutterstock.com)
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In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. “Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen.”
Maßnahme aus Wachstumsinitiative
Im Juli verständigte sich die Ampel-Koalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine “Wachstumsinitiative”. Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von Elektroautos als Dienstwagen.
Konkret geht es darum: Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden.
Regierung will E-Mobilität stärken
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits von einem Schub gesprochen, um die Nachfrage nach Elektromobilität wieder hochzuziehen. Er erwarte einen “Nachfrage-Push”. Dienstwagen spielen eine wichtige Rolle auch für den Gebrauchtwagenmarkt, weil sie vergleichsweise kurze Zeit gehalten werden.
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Im Gesetzentwurf heißt es zu den geplanten neuen Maßnahmen, damit würden “deutliche steuerliche Anreize” insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt. Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden. “Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen.”
Kosten für den Staat
Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.
(olb)