mid Groß-Gerau – Sind alle technischen Prüfungen überstanden, erhält man 2024 eine blaue Plakette mit der Jahreszahl 2026. GTÜ
1. Jahr für Jahr ändert sich die HU-Plakette in einem festgelegten Farbturnus. Wer 2024 mit seinem Fahrzeug an einem der mehr als 10.000 GTÜ-Prüfstützpunkte vorfährt, erhält eine blaue Plakette mit der Jahreszahl 2026, wenn alle technischen Prüfungen bestanden sind.
Das Farbenspiel der HU-Plaketten folgt seit 1980 einem festen und sich ständig wiederholenden Takt. Die Reihenfolge lautet Blau – Gelb – Braun – Rosa – Grün – Orange. Sind alle sechs Farben vergeben, beginnt die Abfolge von vorn. Bedeutet zugleich: Wer am hinteren Kennzeichen seines Autos eine grüne Plakette sieht, muss 2024 zur HU.
2. Private Käufer von Fahrzeugen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb können im Jahr 2024 einen Betrag von 3.000 Euro an staatlicher Förderung beantragen, sofern der Nettolistenpreis maximal 45.000 Euro nicht übersteigt. Die Hersteller legen 1.500 Euro darauf, das Maximum beträgt somit 4.500 Euro – 2023 waren noch bis zu 6.750 Euro Unterstützung zu erwarten. Übersteigt der Nettolistenpreis 45.000 Euro, gibt es keine Förderung mehr. Die Förderung für Dienstwagen ist bereits im September 2023 ausgelaufen.
Das Antragsdatum ist entscheidend dafür, ob die Förderung greift oder nicht. Der Antrag kann erst nach Fahrzeugzulassung gestellt werden. Ein neues Förderungsprogramm soll es für private Wallboxen geben. Details stehen noch nicht fest. Und generell hängen solche staatlichen Förderungen von der Haushaltssituation ab.
Anders bei den so genannten Scheckartenführerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden: Dort ist das Ausstelldatum entscheidend. So muss beispielsweise das Ausstelljahr 2005 erst bis 19. Januar 2028 umgetauscht sein. Danach gibt es gestaffelte Fristen bis 2033. Wichtig dabei: Den Führerschein tauschen die zuständigen Behörden um. Der neue Führerschein kostet 25 Euro. Er gilt 15 Jahre lang.
Immer mehr Assistenzsysteme: ABS, ESP oder ein Reifendrucksystem gehören bereits zum Standard aller neuen Autos. Vom 7. Juli 2024 an müssen laut GTÜ Neuwagen über einen Notbremsassistenten, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, Rückfahrassistenten, Notfall-Spurassistenten und ein automatisches Notfallbremslicht verfügen. Weiterhin ist die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre verpflichtend.
Der Artikel “Die die nächste HU-Plakette ist blau” wurde am 21.11.2023 in der Kategorie Neuheiten von Solveig Grewe mit den Stichwörtern Technische Überwachung, Führerschein, Assistenzsystem, Neuheit, Verkehrssicherheit, Autofahrer, Vorstellung, veröffentlicht.