Das ändert sich beim “Pickerl” fürs Auto ab Februar
Vorteile für Konsumenten
Für Konsumenten bringen diese Änderungen laut ÖAMTC Vorteile: “Der QR-Code am §57a Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden”, erklärt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc.
Gleichzeitig wird eine neue Prüfposition eingeführt. Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System muss im Rahmen der §57a Begutachtung überprüft werden. eCall ist ein in der EU eingeführtes bordeigenes Notrufsystem. Durch die automatische “Notrufsäule” im Auto soll die Zeitspanne zwischen Unfall und Eintreffen der Rettungskräfte deutlich verkürzt werden.
Der ÖAMTC unterstützt das Vorhaben einer transparenten und vergleichbaren Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle, ist aber strikt gegen die Zuordnung einzelner Verbräuche zu rückverfolgbaren Fahrzeugdaten, wie der Fahrzeugidentifizierungsnummer.