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Camping: Wohnmobile müssen ab sofort zu einer weiteren Prüfung

Wohnmobil-Besitzer müssen seit April nicht mehr nur zur Hauptuntersuchung. Ein weiterer Check ist ab sofort notwendig.

Besitzer eines Wohnmobils oder Wohnwagens müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Bis vor Kurzem wurde im Rahmen der HU auch die Gasprüfung vollzogen. Seit dem 1. April ist das jedoch nicht mehr der Fall – zumindest nicht in vollem Umfang. Stattdessen müssen Wohnmobile und Wohnwagen zu einer separaten Gasprüfung, die unabhängig von der HU durchgeführt wird. In welchen Zeitabständen diese regelmäßig stattfinden müssen, ist noch nicht abschließend geklärt. Es wird jedoch empfohlen, die Gasprüfung weiterhin alle zwei Jahre durchführen zu lassen.

Für Camper-Besitzer bedeutet das, dass sie nicht alles in einem Durchgang checken lassen können, doch die separate Gasprüfung bringt auch einen Vorteil mit sich: Die Untersuchung wird dadurch voraussichtlich günstiger, da mehr Fachwerkstätten sie durchführen können.

Wohnmobile: Abgelaufene Plakette könnte Versicherungsschutz kosten

camping: wohnmobile müssen ab sofort zu einer weiteren prüfung

Beliebt: Ein Urlaub auf dem Campingplatz. (Symbolbild) © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Bei Wohnmobilen ist der Nachweis einer Gasprüfung laut TÜV-Verband zwar keine Pflicht mehr, um die Hauptuntersuchung (HU) zu bestehen, aber sie dient der eigenen Sicherheit. Bei Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen oder Booten sind die angeschlossenen Schläuche nach Einschätzung des TÜV einer der größten Risikofaktoren. Mit zunehmendem Alter kann ihr Material spröde und rissig werden. Knicke im Schlauch und Sonneneinstrahlung tragen dazu bei. Undichte Stellen sind gefährlich. Austretendes Gas kann zu Bewusstlosigkeit führen oder sich entzünden und eine Explosion hervorrufen.

Dazu kommt, dass die Plakette für die Gasprüfung auf vielen Campingplätzen in Deutschland und anderen Ländern vorgezeigt werden muss. Sonst bleibt die Zufahrtsschranke geschlossen.

Zudem könne eine defekte Gasanlage den Kfz-Versicherungsschutz kosten. Fehlt nach einem Unfall der Nachweis über eine bestandene Gasprüfung, könne dies nach Angaben der Sachverständigen-Organisation KÜS von den Versicherern als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Der Kaskoschutz könne dann verweigert werden, bei der Haftpflicht könnten Versicherungen Kunden in Regress nehmen. (ök/dpa)

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