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Bußgelder im Winter: Mit diesen Strafen müssen Autofahrer bei Fehlern rechnen

Eiskratzen und Co. sind für Autofahrer eine lästige Pflicht. Doch wer sich an die Regeln hält, fährt sicherer und schont den Geldbeutel.

Die eisigen Temperaturen bringen für Autofahrer viele Unannehmlichkeiten mit sich. Vor allem für jene, die ihr Auto draußen parken und morgens erst mal die Scheibe freikratzen oder das Dach vom Schnee befreien müssen. Aber es hilft nichts: Zur Sicherheit müssen Sie im Winter auf einige Regeln besonders achten – andernfalls drohen Bußgelder.

Bußgelder im Winter: Mit diesen Strafen müssen Autofahrer bei Fehlern rechnen

bußgelder im winter: mit diesen strafen müssen autofahrer bei fehlern rechnen

Wer draußen parkt, hat im Winter das Nachsehen. © Rene Traut/Imago

Fahren mit Sommerreifen: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei (so fragen Sie ihren Punktestand kostenlos online ab). Wird dabei der Verkehr behindert, werden 80 Euro fällig, bei Gefährdung müssen 100 Euro, mit einem Unfall sogar 120 Euro gezahlt werden – und ist zumindest mit einer Teilschuld auch an den Crash-Kosten beteiligt.

Das Auto bei Kälte im Stand warmlaufen zu lassen: Mit bis zu 80 Euro Bußgeld müssen Autofahrende rechnen, wenn sie den Verbrennungsmotor starten und dann etwa in aller Seelenruhe erst mal die Scheiben von Eis und Schnee befreien. Stattdessen sollte man den Motor warm fahren, das verbraucht weniger Treibstoff und schont die Umwelt.

Bußgelder im Winter: Front- und Seitenscheiben am Auto müssen frei sein

Nur ein Guckloch freilassen: Bevor man ins Auto steigt und losfährt, muss man dafür sorgen, dass die Front- und Seitenscheiben frei sind. Ist an der Windschutzscheibe zum Beispiel nur ein Guckloch freigekratzt, drohen bei einer Kontrolle zehn Euro Geldbuße.

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Mit Schnee oder Eis auf dem Dach losfahren: Autofahrer sind zudem verpflichtet, das Autodach vor Fahrtantritt von Schnee und Eis zu befreien. Andernfalls droht ein Bußgeld von 25 Euro. Denn der Schnee könnte herunterfallen und den nachfolgenden Verkehr behindern – oder beim Bremsen nach vorne auf die Scheibe rutschen. Wessen Kennzeichen wegen einer Schnee- oder Eisschicht nicht zu lesen ist, riskiert fünf Euro Strafe.

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