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Bund fördert Ladepunkte an Supermärkten, Hotels und mehr

300 Millionen Euro zusätzliche Förderung beschlossen

bund fördert ladepunkte an supermärkten, hotels und mehr

Mit dem neuen Programm “Ladeinfrastruktur vor Ort” fördert das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Aufbau von Ladestationen mit 300 Millionen Euro. Dabei sollen Ladestationen da entstehen, wo sie im Alltag gebraucht werden – zum Beispiel an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen.

Damit werde die Elektromobilität für Menschen möglich, “die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken”, so Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres stellen. Insbesondere Einzelhändler, Hotels, Restaurants, kleine Stadtwerke und Kommunen sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im “Windhundverfahren” bewilligt.

Das neue Programm ergänzt die bisherige Förderung für die Ladeinfrastruktur. Dazu gehören:

  • 400 Millionen Euro Fördergelder für das private Laden zu Hause und beim Arbeitgeber (seit November)
  • 350 Millionen Euro Förderung für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte (ab Sommer)
  • 500 Millionen Euro Förderung für öffentliche Ladepunkte (Neuauflage eines Programms, das von 2017 bis 2020 mehr als 30.000 öffentliche Normal- und Schnellladepunkte förderte.
  • 1.000-Standorte-Programm für ein Schnellladenetz in Deutschland

All diese Aktivitäten laufen bei der “Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur” zusammen.

“Das neue Förderprogramm unterstreicht die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMUs (kleine und mittlere Unternehmen, Anm. d. Red.) beim Aufbau eines flächendeckenden und nutzungsfreundlichen Gesamtsystems. Kommunale sowie kleine und mittelständische Unternehmen kennen die lokalen Bedarfe und sind wichtig für die Akzeptanz von Elektromobilität vor Ort.” (Johannes Pallasch, Leiter Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur)

Die Förderung soll zum Beispiel die von der Corona-Pandemie besonders gebeutelten Hoteliers und Restaurantbetreiber bei der Installation von Ladepunkten unterstützen. Gerade im ländlichen Raum gibt es genügend Parkraum zum Aufladen, so das BMVI. Auch kommunale Unternehmen, wie Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren.

Gefördert wird im Einzelnen:

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (3,7 bis 22 kW) mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt
  • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 bis 50 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt
  • der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten mit 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort
  • der Anschluss an Mittelspannung mit 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro  Förderung pro Standort
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss)
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen
  • Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022

Quelle: BMVI

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