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Blackbox-Pflicht ab Juli: Können gespeicherte Daten den Führerschein kosten?

blackbox-pflicht ab juli: können gespeicherte daten den führerschein kosten?

Ab 7. Juli müssen alle neu zugelassenen Autos in Deutschland eine Blackbox haben.

EU-Verordnung 2024

Blackbox-Pflicht ab Juli: Können gespeicherte Daten den Führerschein kosten?

Ab Juli müssen Neufahrzeuge mit einer Blackbox ausgestattet sein. Doch was passiert, wenn falsche Daten vor Gericht gegen den Fahrer verwendet werden?

Ab 2024 schreibt die EU verschiedene Überwachungssysteme für Neufahrzeuge vor. Dazu gehören zum Beispiel die Blackbox zur Datenaufzeichnung und Rückfahrkameras für bestimmte Fahrzeuge. Dies soll vor allem der Sicherheit dienen. Darüber hinaus soll die Blackbox im Falle eines Unfalls wichtige Informationen liefern.

Denn die Blackbox, auch Event Data Recorder (EDR) genannt, ist ein elektronisches Gerät, das bestimmte Daten eines Fahrzeugs in den Sekunden vor, während und nach einem Unfall aufzeichnet. Doch was passiert, wenn falsche Daten – etwa falsch interpretierte Geschwindigkeitsschilder – nach einem Unfall vor Gericht gegen den Autofahrer verwendet werden? Droht im schlimmsten Fall der Führerscheinentzug?

Blackbox-Pflicht ab Juli: Was passiert, wenn der Event Data Recorder falsche Daten aufzeichnet?

Am 7. Juli 2024 wird sich für Autofahrer einiges ändern. Dann tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft. Dazu gehört der Event Data Recorder (EDR), der im Falle eines Unfalls aktuelle Fahrzeugdaten aufzeichnet, wie „Focus“ berichtet. Konkret zeichnet die Blackbox diese Informationen vor einem Unfall auf.

  • Geschwindigkeit
  • Gaspedalstellung
  • Bremsstatus
  • Weitere Parameter

Nach dem Aufprall werden Geschwindigkeitsänderungen und Details zu den Rückhaltesystemen, wie zum Beispiel Auslösezeiten der Airbags, aufgezeichnet.

Gespeicherte Blackbox-Daten nur für Autofahrer einsehbar – oder doch nicht?

Alle Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und sind vor Online-Zugriffen geschützt. Laut „Blitzeranwalt“ gehören die gespeicherten Daten dem Fahrer beziehungsweise Halter des Fahrzeugs und dürfen keine personenbezogenen Informationen enthalten. Der Zugriff auf diese Daten erfolgt in der Regel nur durch beauftragte Sachverständige im Rahmen von Unfalluntersuchungen. Allerdings können EDR-Daten theoretisch auch bei Werkstattbesuchen oder Hauptuntersuchungen ausgelesen werden.

Der Datenschutz ist also auch bei Blackboxen mehr oder weniger gewährleistet. Bei schweren Unfällen tritt der Datenschutz jedoch hinter das Interesse der Strafverfolgung zurück. Die Informationen können dann im Zweifel gegen den Autofahrer verwendet werden. Grundsätzlich ist das kein Problem, wenn die Daten korrekt sind. Was aber, wenn die Blackbox falsche Informationen speichert? Droht dann der Führerscheinentzug?

Blackbox speichert „letzte Geschwindigkeitswarnung“ – Daten können gegen Autofahrer verwendet werden

Die Einführung der Blackbox im Auto ab Juli 2024 ist eine wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Autofahrer müssen sich jedoch keine Sorgen über zusätzliche Kosten machen, da die Pflicht nur für neu zugelassene Fahrzeuge gilt. echo24.de berichtete bereits, dass Gebrauchtwagen von der Blackbox-Pflicht ausgenommen sind. Der Sicherheitsaspekt durch die Blackbox kann sich laut „Focus“ aber auch negativ für die Autofahrer auswirken.

„Focus“ schreibt, das Fachmagazin „KFZ-Betrieb“ habe bei BMW und Mercedes nachgefragt, ob die Blackbox falsche Daten sammeln könnte. Offenbar zeichnet der Münchner Hersteller tatsächlich die „letzte Geschwindigkeitswarnung vor einem Unfall“ auf. Liegen die ausgelesenen Daten einem Richter vor, erhalten sie eine juristische Relevanz, die möglicherweise nur mit großem Aufwand widerlegt werden kann. Zumal die Geschwindigkeitsanzeigen nicht nur auf den Kameradaten, sondern auch auf dem vorhandenen Kartenmaterial basieren. Und das ist nicht unbedingt aktuell.

Andere Beweismittel können falsche Blackbox-Daten widerlegen

Große Sorgen müssen sich Autofahrer aber wohl nicht machen. Denn „eine Verwendung der Daten würde gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit verstoßen“, schreibt „Focus“. Bei einem Unfall seien auch andere Informationen wichtig. Beweismittel wie die aktuelle Beschilderung am Unfallort oder Zeugenaussagen würden dann gegen die Blackbox sprechen. Dass Autofahrer durch falsche Daten auf einer Blackbox ihren Führerschein verlieren, scheint also eher unwahrscheinlich.

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