Das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – die Verkehrsgewerbeaufsicht – hat mit den Vermittlungsdiensten Uber, Bolt und FreeNow eine gemeinsame Überprüfung der eingesetzten Mietwagen auf ordnungsgemäße Konzession vereinbart.
Wie die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) am 14. August 2023 mitteilte, sei aufgrund eigener Kontrollen und anderer Behörden, namentlich der Polizei, bekannt, dass es eine große Zahl an Mietwagen von Unternehmen gibt, die über keine Genehmigung verfügen und dennoch über die genannten Apps vermittelt werden. Offiziell beim LABO gemeldet sind rund 4.400 Mietwagen. Das Taxigewerbe geht jedoch davon aus, dass de facto mindestens genauso viele Mietwagen wie Taxis (5.500) für die Vermittlungsplattformen unterwegs sind. Wie die SenMVKU erläuterte, hätten ungenehmigte Mietwagen-Unternehmen bei den Vermittlungsdiensten oftmals gefälschte Unterlagen vorgelegt, ohne dass dies im Registrierungsprozess entdeckt worden sei. Damit hätten sich diese Unternehmen einen unzulässigen Vorteil zu Lasten der ordnungsgemäß angemeldeten und genehmigten Mietwagen- und Taxi-Unternehmen verschafft.
Um den Zugang solcher illegalen Unternehmen zu den Vermittlungsplattformen zukünftig auszuschließen, hat das LABO nun laut SenMVKU mit den in Berlin tätigen Vermittlungsdiensten Uber, Bolt und FreeNow vereinbart, dass jedes Unternehmen und jedes Fahrzeug, das bei den Vermittlungsdiensten registriert wird, vorab durch das LABO überprüft wird. Damit soll gewährleistet werden, dass tatsächlich nur noch an solche Unternehmen und Fahrzeuge Aufträge vermittelt werden, die über eine Genehmigung des LABO nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verfügen. „Diese Vereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den Kontrolldruck gegen illegal agierende Unternehmen im Mietwagen-Gewerbe zu erhöhen“, heißt es.
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Auf Nachfrage von taxi heute zu den oft hinter der getönten Heckscheibe versteckt geführten Ordnungsnummern hieß es, dass die Fahrzeuge bei der Überprüfung nicht in Augenschein genommen würden. Es werde lediglich anhand des Kennzeichens, der Fahrzeugidentnummer und der Ordnungsnummer überprüft, ob dieses Fahrzeug durch das LABO ordnungsgemäß konzessioniert wurde. „Den hierfür zuständigen Kontrollorganen (Polizei, LABO) ist es jedoch in der Regel problemlos möglich, ein Fahrzeug als Mietwagen zu identifizieren“, heißt es in offenkundiger Anspielung auf die Toyota-Monokultur der Mietwagen-Flotten. Verstöße gegen die Rückkehrpflicht würden ohnehin nur zu einem sehr geringen Teil bei Fahrzeugkontrollen festgestellt, sondern ganz überwiegend im Rahmen der regelmäßigen oder anlassbezogenen Betriebsprüfungen.
Wie die Senatsverwaltung auf Nachfrage weiter mitteilte, sind aktuell rund 50 Bußgeldverfahren anhängig, bei denen die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. In sechs Fällen wurden bisher Bußgelder festgesetzt, die jedoch zum Teil noch nicht rechtskräftig seien. Die Spanne reicht von 90.000 bis 250.000 Euro. Bezahlt worden sei davon nach Kenntnis der Senatsverwaltung noch keines – also auch nicht das auf 250.000 Euro festgesetzte Bußgeld, das im Dezember 2022 rechtskräftig geworden war.