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Bei Stau auf der Autobahn aussteigen: Ist das überhaupt erlaubt?

bei stau auf der autobahn aussteigen: ist das überhaupt erlaubt?

Stillstand auf der Autobahn – darf ich aussteigen?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie fahren mit Ihrer Familie in den Urlaub, die ersten zwei Stunden lief alles flüssig, seit 20 Minuten bewegt sich nichts mehr – Stau! Vor Ihnen sind schon mehrere Leute aus den Autos ausgestiegen und unterhalten sich darüber, was wohl los sein könnte. Dürfen Sie aussteigen und sich ebenfalls die Füße vertreten?

Aussteigen, Seitenstreifen befahren, mit dem Motorrad durchschlängeln

Die Antwort ist ein klares Nein. Auch bei Stillstand ist das Verlassen des Fahrzeuges untersagt. Das Bußgeld fällt jedoch nicht allzu hoch aus. Ahndet die Polizei Ihren “Ausflug”, droht ein Bußgeld von zehn Euro, wie die Seite Bußgeldrechner berichtet.

Was, wenn die nächste Ausfahrt schon in Sicht ist – dürfen Sie den Seitenstreifen befahren, um schneller dem Stau zu entkommen? Auch hier ist die Antwort ein klares Nein. Hier wird es empfindlich teuer: Es droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt.

Auch als Motorradfahrer müssen Sie sich in Geduld üben. Vorbeischlängeln zwischen den Autos kann ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt mit sich bringen.

Absolutes Tabu: Wenden oder Rückwärtsfahren. Hier gibt es drei Punkte, der Führerschein ist weg und es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Ausnahmen, wann Sie im Stau aussteigen dürfen

Keiner steht gerne im Stau, doch manchmal lässt es sich eben nicht vermeiden. Das wichtigste ist, das sofortige Bilden einer Rettungsgasse in der Mitte. Bei mehr als zwei Spuren wird die Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Spur gebildet. Auch hier drohen bei Missachtung Bußgelder. Die Bußgelder variieren je nach Schwere des Vergehens, ob Sie beispielsweise nur im Weg stehen, oder es durch Sie zu einer Sachbeschädigung kommt. Jegliches Vergehen wird aber immer mit zwei Punkten und einem Monat Entzug der Fahrerlaubnis geahndet.

Das Verlassen des Fahrzeugs ist im Stau nur gestattet, wenn es um die Absicherung des Unfallortes geht. Zum Beispiel zum Aufstellen eines Warndreiecks, oder wenn Sie Erste Hilfe leisten. Hierbei muss immer eine Warnweste getragen werden.

Übrigens: Auch bei komplettem Stillstand ist das Telefonieren am Steuer, ohne Freisprechanlage untersagt. Hier droht ebenfalls ein Bußgeld, je nach Schwere bis zu 200 Euro, Punkte und eventuell sogar ein Fahrverbot.

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