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Anlieger frei: Wann dürfen Sie durchfahren – und welche Strafen drohen?

anlieger frei: wann dürfen sie durchfahren – und welche strafen drohen?

Das Verkehrschild «Anlieger frei» begrenzt die Anzahl an Autofahrern, die dieses Schild passieren dürfen. © Peter Kneffel / dpa

Das Verkehrsschild “Anlieger frei” lässt Autofahrer grübeln. Wer verbirgt sich hinter dem Begriff “Anlieger”? Handelt es sich hierbei nur um Anwohner?

Ein rundes Verbotsschild – weißer Grund mit rotem Rand – sperrt normalerweise Straßen für den Durchfahrtsverkehr für Fahrzeuge aller Art. Oft allerdings gibt das Zusatzschild “Anlieger frei” die Fahrt für ausschließlich für Anlieger frei.

Wer ist ein Anlieger?

Denn generell würden Anliegerstraßen zur Verkehrsberuhigung geschaffen, sagt Karsten Raspe vom Tüv Thüringen. Doch wer ist eigentlich Anlieger? “Als Anlieger gelten alle, die ein berechtigtes Interesse haben, in die Straße zu fahren”, erklärt Raspe. Das heißt: Auch Besucher, Patienten von Praxen oder Kunden von dortigen Geschäften haben das Recht, die entsprechende Straße zu befahren und dort zu parken. Es sei denn, dies ist durch andere Verbotsschilder untersagt.

Das Bayerische Oberste Landesgericht urteilte außerdem, dass es dabei unerheblich ist, ob etwa ein Praxisbesuch zustande kommt. Die Absicht ist ausreichend. Erkennt jemand bei der Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück, dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er sogar ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger.

Lesen Sie hier, wie Sie sich bei Verkehrskontrollen verhalten sollten.

Hohe Bußgelder

Nach dem Richterspruch sind demnach selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers zum Einfahren berechtigt. Raspe warnt jedoch davor, die Anliegerstraße als Abkürzung zu wählen. Bei einer Polizeikontrolle hätten Ausreden oft kurze Beine. “Die Behauptung, ich wollte einen Bekannten in dem gelben Haus da vorn besuchen, kann auch teuer werden.” Denn wer nicht glaubwürdig darlegen kann, wen er wirklich aufsuchen will, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 75 Euro. Für Pkw und motorisierte Zweiräder werden mindestens 20 Euro fällig. Selbst Radfahrer, die das Verkehrsverbot missachten, müssen mit einer Verwarnung von immerhin 15 Euro rechnen.

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dpa/tmn

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