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Alle Parkplätze in neuen Gebäuden sollen Vorverkabelung bekommen

Neuer Vorschlag der EU-Kommission für leichtere Einrichtung von Ladepunkten

alle parkplätze in neuen gebäuden sollen vorverkabelung bekommen

Eine Wallbox oder eine Steckdose für sein Elektroauto in der eigenen Garage: Das bleibt für so manchen Wohnungseigentümer und so manchen Mieter ein Wunschtraum. Denn wenn der Vermieter dagegen ist oder die Eigentümergemeinschaft, oder wenn die Elektroinstallationen es nicht zulassen, dann ist guter Rat teuer – selbst wenn man die Installation aus eigener Tasche bezahlen möchte.

Zumindest bei neuen Gebäuden will die EU-Kommission das Problem beheben. Alle Parkplätze von neuen Gebäuden sollen künftig eine Vorverkabelung bekommen, die das Einrichten von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge erleichtert, so ein neuer Vorschlag der EU-Kommission.

Das Aufladen in oder bei Gebäuden sei besonders wichtig, da Elektrofahrzeuge dort regelmäßig und für längere Zeiträume parken, heißt es in dem fast 80-seitigen Vorschlag. Deshalb sollen Bauvorschriften künftig die Einrichtung von Ladeinfrastruktur unterstützen. So will die Kommission ein “right to plug” einführen – also das Recht auf einen Ladeanschluss.

Der Vorschlag soll bei Neubauten und umfassenden Renovierungen von Wohngebäuden und anderen Gebäuden gelten. Die Vorverkabelung soll es erleichtern, Ladestationen einzurichten, sobald diese von den Nutzern der Gebäude benötigt werden. Bei der Vorverkabelung sollen auch Möglichkeiten für intelligentes und bidirektionales Laden vorgesehen werden.

Die Umweltorganisation Transport&Environment (T&E) begrüßt eine Vorverkabelung von Parkplätzen an Wohn- und Arbeitsplatz. Denn dort würden etwa 90 Prozent der Ladevorgänge stattfinden. Auch dass die EU-Kommission den Gebäudenutzern das Recht geben will, einen Ladeanschluss einzurichten (wenn nötig auf eigene Kosten), wird begrüßt.

Aber auch bei bereits existierenden Gebäuden sollte die Einrichtung einer Mindestzahl von  Lademöglichkeiten Pflicht sein, so T&E. Denn pro Jahr würde nur etwa ein Prozent der Gebäude ersetzt.

“Wenn wir von den Autofahrern erwarten, dass sie auf Elektroautos umsteigen, dann müssen wir die Hindernisse für das Aufladen dort beseitigen, wo es größtenteils stattfindet, nämlich zu Hause und am Arbeitsplatz. Die Vorverkabelung bei Neubauten oder größeren Renovierungen beschränkt die Einführung von Ladestationen aber auf den winzigen Teil des Gebäudebestands, der jedes Jahr gebaut wird. Nur 1 % der bestehenden Gebäude wird jährlich umfassend renoviert.” (Fabian Sperka, Leiter der Fahrzeugpolitik bei T&E)

Außerdem spricht sich T&E für konkretere Vorgaben aus. So sollte eine maximale Wartezeit festgelegt werden, die zwischen der Beantragung und Installation einer privaten Ladestation vergehen darf.

So oder so: Erstmal müssen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über den Vorschlag beraten und abstimmen. Und dann muss die Regelung noch von den EU-Mitgliedsstaaten bestätigt werden.

Die vorgeschlagene Überarbeitung der “Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden” (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) ist Teil eines Arbeitsprogramms zu dem “Fit for 55”-Paket, das die EU-Kommission im Juli vorgelegt hat. Dieses Paket sieht auch ein Verbrenner-Aus im Jahr 2035 sowie Vorgaben für ein dichteres Ladenetz an europäischen Fernstraßen vor.

Quelle: EU-Kommission via Transport&Environment

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